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EU-Durchführungsbestimmungen für Bio-Wein verabschiedet.
Endlich ist es soweit. Am 08.02. verabschiedete der ständige Ausschuss für ökologischen Landbau (SCOF) die Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung. Durch die neuen Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung kann jetzt offiziell "Bio-Wein", auch mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden (ab Ernte 2012). Bisher gab es lediglich Wein aus Trauben aus dem ökologischen Weinbau. Da die Kellerrichtlinien nicht existierten, war die Verwendung des Logos bei Wein untersagt. Nun herrscht Klarheit in dieser Frage.
Die jetzt vorliegenden Richtlinien erlauben eine klare
Differenzierung zwischen „Bio-Wein“ und „Nicht Bio-Wein“. Sie
ermöglichen es das positive Image des „Bio-Weines“ als gewachsen auf
gesundem, fruchtbarem Boden, nach ökologischen Regeln erzeugt und mit
deutlich geringeren zugelassenen Hilfsstoffen und önologischen
Verfahren sowie ohne Gentechnik vinifiziert, herauszustellen.
Die Biowinzer aus dem nördlichen Mitteleuropa waren mit den Ideen für
die Begrenzung von Schwefel jedoch unzufrieden. Hier bestand der größte
Dissens. Der vorliegende Vorschlag ist jedoch ein akzeptabler Kompromiss
zwischen den verschiedenen traditionellen önologischen Verfahren.
Jedoch wird es in dieser Frage die größten Herausforderungen für einige
Bio-Wein-Produzenten in Mittel-Europa geben. Vor allem werden die
Produzenten hochwertiger Rot-Weine, die das positive Image von Bio-Wein
in den letzten zehn Jahren erhöht haben, unter Umständen Probleme mit
mikrobiellen und sensorischen Stabilisierung ihrer Weine bekommen.
Um
zu bewerten, wie die Regeln funktionieren und um eine wissenschaftliche
Grundlage für eine Neubewertung zu haben, schlägt Ecovin (Bundesverband Ökologischer Weinbau) ein
obligatorisches Monitoring in allen Mitgliedsstaaten vor, um die
Verwendung von SO2, aber auch anderer Zusatzstoffe und önologischen
Verfahren bei Bio-Weinen zu bewerten.
Quelle: www.ecovin.de


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