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EU-Durchführungsbestimmungen für Bio-Wein verabschiedet.

Endlich ist es soweit. Am 08.02. verabschiedete der ständige Ausschuss für ökologischen Landbau (SCOF) die Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung. Durch die neuen Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung kann jetzt offiziell "Bio-Wein", auch mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden (ab Ernte 2012). Bisher gab es lediglich Wein aus Trauben aus dem ökologischen Weinbau. Da die Kellerrichtlinien nicht existierten, war die Verwendung des Logos bei Wein untersagt. Nun herrscht Klarheit in dieser Frage.


Die jetzt vorliegenden Richtlinien erlauben eine klare Differenzierung zwischen „Bio-Wein“ und „Nicht Bio-Wein“.  Sie ermöglichen es das positive Image des „Bio-Weines“ als gewachsen auf gesundem, fruchtbarem Boden, nach ökologischen Regeln erzeugt und mit deutlich geringeren zugelassenen Hilfsstoffen und önologischen Verfahren sowie ohne Gentechnik vinifiziert, herauszustellen.

Die Biowinzer aus dem nördlichen Mitteleuropa waren mit den Ideen für die Begrenzung von Schwefel jedoch unzufrieden. Hier bestand der größte Dissens. Der vorliegende Vorschlag ist jedoch ein akzeptabler Kompromiss zwischen den verschiedenen traditionellen önologischen Verfahren. Jedoch wird es in dieser Frage die größten Herausforderungen für einige Bio-Wein-Produzenten in Mittel-Europa geben. Vor allem werden die Produzenten hochwertiger Rot-Weine, die das positive Image von Bio-Wein in den letzten zehn Jahren erhöht haben, unter Umständen Probleme mit mikrobiellen und sensorischen Stabilisierung ihrer Weine bekommen.

Um zu bewerten, wie die Regeln funktionieren und um eine wissenschaftliche Grundlage für eine Neubewertung zu haben, schlägt Ecovin (Bundesverband Ökologischer Weinbau) ein obligatorisches Monitoring in allen Mitgliedsstaaten vor, um die Verwendung von SO2, aber auch anderer Zusatzstoffe und önologischen Verfahren bei Bio-Weinen zu bewerten.

Quelle: www.ecovin.de